Handeln auf Befehl

Handeln auf Befehl kann Untergebene in hierarchischen Strukturen bei der Ausführung illegaler Befehle, Anordnungen und Gesetze von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausschließen. Die unbedingte Gehorsamspflicht (ursprünglich aus dem militärischen Bereich) steht im Widerspruch zum Legalitätsprinzip, wenn vom Vorgesetzten die Ausführung von Straftaten befohlen wird. Um mit diesem Dilemma im nationalen und internationalen Strafrecht umzugehen, haben sich drei Rechtskonzepte entwickelt: Die mittlerweile überholte absolute Straffreiheit, die bedingte strafrechtliche Verantwortlichkeit und die absolute strafrechtliche Verantwortlichkeit des Untergebenen.


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